Die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs innerhalb der Branche der Immobilienmakler ist dem Fachverband und den Fachgruppen der Immobilien- und Vermögenstreuhänder ein großes Anliegen. Denn nur, wenn sich alle an die rechtlichen Vorgaben halten und sich somit innerhalb eines rechtlichen Rahmens bewegen, der für alle derselbe ist, wird sich die Qualität als Wettbewerbsvorteil durchsetzen.
Ein wichtiger Meilenstein zur Durchsetzung eines fairen Wettbewerbs ist die Einhaltung der Meldeverpflichtung der ArbeitnehmerInnen und sonstigen MitarbeiterInnen nach § 9 der Immobilienmaklerverordnung. Entsprechend § 9 Immobilienmaklerverordnung haben Immobilienmakler der zuständigen Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder den Beginn und die Beendigung der Tätigkeit ihrer Arbeitnehmer umgehend schriftlich mitzuteilen.
Daher hat der Fachverband die Möglichkeit geschaffen, die nach der Immobilienmaklerverordnung verpflichtenden Angaben (Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnadresse) auf einfachem Wege elektronisch einzugeben und zu ändern.
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